Welche Faktoren bestimmen die Höhe
des Schmerzensgeldes:
•
Ausmaß der Verletzungen
•
Umfang & Dauer der Behandlung
•
Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit
•
Vorsätzlich verzögerte Schadensregulierung
WAS STEHT IHNEN ZU
1.
Reparaturkosten
2.
Wiederbeschaffungswert beim
wirtschaftlichem Totalschaden
3.
Wertminderung
4.
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
5.
Abschleppkosten
6.
Kosten des Gutachtens
7.
Kosten des Rechtsanwalts
8.
Unkostenpauschale von 25€
9.
Schmerzensgeld
10.
nicht abschließend…..
Nach einem Unfall Ärger mit der
Versicherung! Ich nehme umgehend mit
der Versicherung Kontakt auf. Auf Wunsch
vermittele ich Ihnen einen
Sachverständigen.
Ich fordere von der Polizei eine Kopie der
Verkehrsunfallanzeige an. Ich beziffere Ihre
Ansprüche und setze der Versicherung ein
Ultimatum zur Schadensregulierung. Ich
überprüfe die Zahlungen der Versicherung.
Sollte die Versicherung Ihre
Schadensersatzansprüche nicht vollständig
regulieren, klage ich für Sie notfalls auch
vor Gericht.
Schadensersatzanspruch
durchsetzen
•
Rufen Sie mich nach einem
unverschuldeten Unfall an oder senden
Sie mir einfach eine EMail. Schildern Sie
den Unfall am Telefon oder per EMail!
•
Ich mache Ihre Schadensersatzansprüche
unverzüglich für Sie bei der Versicherung
geltend.
•
Auf Wunsch vermittele ich Ihnen einen
Sachverständigen für das
Schadensgutachten. Den Gutachter hat
die Versicherung des Unfallverursachers
auch zu bezahlen.
IMPRESSUM
Rechtsanwaltskanzlei Wolf-Rüdiger Kuhn & Dr. jur. Gerhard
Kuhn erantwortlich : Wolf-Rüdiger Kuhn , von-Richthofenstr. 6 ,
66849 Landstuhl Telefon: 06371 / 2503 Fax : 06371 / 18480 e-
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Verbindung zu unterbinden, verwendet diese Website eine
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Facebook-Like-Buttons stattfindet. Erst beim zweiten Betätigen
des Facebook-Like-Buttons werden Daten an Facebook
übertragen. Besitzen Sie einen Facebook-Account, können
diese Daten mit diesem verknüpft werden. Wenn Sie keine
Zuordnung dieser Daten zu Ihrem Facebook-Account
wünschen, loggen Sie sich daher bitte vor dem Besuch unserer
Seite bei Facebook aus und löschen Sie die Cookies in Ihrem
Browser. Facebook hat sich dem Datenschutzabkommen
„Privacy Shield“ zwischen der USA und der EU unterworfen.
Mehr zum Datenschutz von Facebook erfahren Sie unter
https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.
SCHMERZENSGELD
Wurden Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt, dann haben
Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des
Schmerzensgeldes hängt von Ihren Verletzungen und der
Dauer der Behandlung ab. Für die Höhe Ihres
Schmerzensgeldes werden vergleichbare gerichtliche
Entscheidungen herangezogen. Für einen Nichtjuristen
ist es kaum möglich die Höhe des Schmerzensgeldes
richtig zu bestimmen. Auch hier sollten Sie unbedingt
einen Anwalt beauftragen. Bei sehr schweren
Verletzungen liegt das Schmerzensgeld oft in einem
fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich. Auch können
neben Schmerzensgeld , Haushaltsführungsschaden
geltend gemacht werden. Was alles drin ist, erkläre ich
Ihnen gerne!.
MIETWAGENKOSTEN
Einwendungen der Versicherung
Die Anmietung ist nicht notwendig, weil
• der Fahrbedarf gering ist, z.B. Sonntagsfahrer,
• ein Rückgriff auf öffentliche Verkehrsmittel
(insb.Taxi) oder auf eigene Mobilitätsreserven
möglich und zumutbar ist,
• der Geschädigte aus Gründen des Unfalls oder
anderweitig fahruntauglich war,
• die Mietwagenkosten außer Verhältnis zur Höhe
des Fahrzeugschadens stehen.
SACHVERSTÄNDIGE/R
Der Geschädigte muss die Höhe seines Schadens
nachweisen. Solange es sich nicht um einen reinen
Kleinschaden bis etwa 500,00 bis 700,00 € handelt,
darf der Geschädigte einen Sachverständigen mit der
Ermittlung der Schadenshöhe beauftragten. Bei
Kleinschäden reicht ein Kostenvoranschlag der
Werkstatt aus. Die Kosten des vom schuldlosen
Schädiger beauftragten Sachverständigen muss der
Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer tragen.
SCHADENSABRECHNUNG
Der BGH bestätigt nochmals die Möglichkeit der
fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens nach
einem Verkehrsunfall auf Basis eines
Sachverständigengutachtens.
FOLGE UNS
Besuchen Sie uns in den Sozialen Medien.
Maßnahmen nach einem unverschuldeten
Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall immer die Polizei
verständigen. Damit wird gewährleistet, dass der Unfall
amtlich aufgenommen wird. Machen Sie mit Ihrem Handy
Fotos vom Unfall, von Ihrem Fahrzeug und dem des
Unfallverursachers. Schreiben Sie Namen und
Telefonnummer von Zeugen auf. Beauftragen Sie so
schnell wie möglich einen Anwalt mit der Durchsetzung
Ihrer Schadensersatzansprüche .
Sind Sie am Unfall nicht schuld , sind auch Ihre
Anwaltskosten von der Versicherung des
Unfallverursachers zu zahlen.
KONTAKT
TELEFON : 06371 2503
FAX: 06371 18480
POST
66849 Landstuhl , Von-Richthofenstraße 6
EMail: kanzlei@anwaltkuhn.de
Parkmöglichkeiten auf dem kostenfreien öffentlichen Parkplatz hinter
der Stadthalle .
BÜROZEITEN: MONTAG - FREITAG 09:00 - 12:00 UHR
MONTAG, DIENSTAG, DONNERSTAG 14:00 - 17:00 UHR
Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Nur nach
Vereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anfrage per EMail .
copyright 2021 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn
VERKEHRSUNFALL
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie
unbedingt den Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer
Schadensersatzansprüche beauftragen. Die Versicherung
des Unfallverursachers wird versuchen Ihre
Schadensersatzforderung zu kürzen. Sie stoßen dann
schnell an Ihre Grenzen. Nur der Anwalt kann Ihre
Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Die Versicherung
muss auch die Anwaltskosten zahlen. Die Anwaltskosten
sind Teil Ihrer Schadensersatzforderungen. Der Anwalt
setzt so Ihre Schadensersatzansprüche für Sie durch,
ohne, dass Sie den Anwalt selbst bezahlen müssen.
SCHEIDUNG
KÜNDIGUNG
REISERECHT
FÜHRERSCHEIN
MIETRECHT
ERBANSPRÜCHE