Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung
regeln Sie bereits vor der Scheidung etwa
Unterhalt, Ihre Vermögensauseinandersetzung ,
Gütertrennung, Besuchsrecht für die Kinder ,
die Rechte an Ihrer Wohnung etc. Eine sollche
Vereinbarung kann ich gemeinsam mit Ihner
erarbeiten. Die Vereinbarung sollte dann
notariell beglaubigt werden. Gerne beantworte
ich Ihre Fragen hierzu.
So bereite ich Ihre Scheidung vor
•
Sie senden mir einfach eine EMail mit Ihrer Anfrage
zur Scheidung zu. Ich bin im Scheidungsrecht schon
viele Jahre tätig und führe Sie rechtssicher durch
das Verfahren!
Der erste Kontakt zu mir per EMail ist für Sie
kostenfrei!
•
Ich beantworte Ihre Fragen per EMail.
•
Ich berate Sie und bespreche mit Ihnen das gesamte
Verfahren. Ich setze mich frühzeitig mit Ihrem
Ehepartner in Verbindung, um Ihre Scheidung zu
vereinfachen. Auf Wunsch vermittele ich Ihnen
einen Notar für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung
mit Ihrem Ehegatten.
•
Oder ich erarbeite für Sie eine schriftliche
Scheidungsfolgenvereinbarung , in welcher
familienrechtliche Streitfragen geklärt werden
können.
•
Ich leite für Sie dann das gerichtliche
Scheidungsverfahren ein. Hierzu genügt jetzt nur
ein Anwalt für die Scheidung. Die Scheidungskosten
teilen Sie sich mit Ihrem Ehegatte dann je zur Hälfte
auf.
So kann ihr Scheidungsverfahren
entspannt ablaufen !
Nachdem ONLINE die Fragen zur Scheidung geklärt
sind und die Voraussetzungen vorliegen, reiche ich
den Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht
ein.
Wenn erforderlich auch einen Antrag auf
Verfahrenskostenhilfe , wenn Sie nur geringe oder
keine Einkünfte haben.
Üblicherweise wird dann das Gericht das
Versorgungsausgleichsverfahren ( Renten aufteilung )
einleiten. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular zum
Versorgungsausgleich .
Das Gericht holt dann Auskunft bei Ihrem
Rentenversorgungsträger ein. Zu klären ist, wieviele
Rentenanwartschaften beide Eheleute während der
Ehe erworben haben. diese werden im
Scheidungsverfahren hälftig übertragen. Jetzt
bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
Zu diesem Termin müssen Sie und ihr Ehegatte
persönlich erscheinen. Ich begleite Sie zum
Gerichtstermin und stelle für Sie die erforderlichen
Anträge vor Gericht. Das Gericht fragt Sie nach dem
Zeitpunkt Ihrer Trennung und ob beide Eheleute
geschieden werden wollen.
Danach spricht das Gericht die Scheidung Ihrer Ehe
aus.
IMPRESSUM
Rechtsanwaltskanzlei Wolf-Rüdiger Kuhn & Dr. jur. Gerhard
Kuhn erantwortlich : Wolf-Rüdiger Kuhn , von-Richthofenstr. 6 ,
66849 Landstuhl Telefon: 06371 / 2503 Fax : 06371 / 18480 e-
mail: kanzlei@anwaltkuhn-online.de St.Nr25-22001714
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Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem
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Verbraucherstreitbeilegungsstelle, Schlichtungsstelle der
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bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die
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Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn
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Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
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des Facebook-Like-Buttons werden Daten an Facebook
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Zuordnung dieser Daten zu Ihrem Facebook-Account
wünschen, loggen Sie sich daher bitte vor dem Besuch unserer
Seite bei Facebook aus und löschen Sie die Cookies in Ihrem
Browser. Facebook hat sich dem Datenschutzabkommen
„Privacy Shield“ zwischen der USA und der EU unterworfen.
Mehr zum Datenschutz von Facebook erfahren Sie unter
https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.
SCHEIDUNG „ONLINE“
Scheidung ONLINE bedeutet, dass der Kontakt zum
Anwalt überwiegend online erfolgt. Die Einzelheiten
werden online ( EMail) geklärt. Notwendige
Unterlagen z.B. Heiratsurkunde, etc. werden
einfach per EMail an mich übersandt. Wenn Sie
wollen findet auch ein persönliches Gespräch statt.
KOSTEN
Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten einer
Scheidung sind abhängig vom Streitwert. Das
Einkommen beider Ehegatten multipliziert mal 3
ergibt den Streitwert für die Scheidung. Es fallen
Anwaltskosten und Gerichtskosten an.
Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich werden die
Rentenanwartschaften unter den Eheleuten
aufgeteilt. Das Verfahren wird von amtswegen
durcchgeführt. Bestand die Ehe noch keine drei
Jahre, kann der Versorgungsausgleich
ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann aber
auch in einer not. Scheidungsfolgenvereinbarung
geregelt werden.
UNTERHALT
Die Betrechnung des Unterhalts ist kompliziert. Ich
verwende hierzu eine juristische Software, welche
den Unterhalt genau berechnen kann.
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KONTAKT
TELEFON : 06371 2503
FAX: 06371 18480
POST
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Parkmöglichkeiten auf dem kostenfreien öffentlichen Parkplatz hinter
der Stadthalle .
BÜROZEITEN: MONTAG - FREITAG 09:00 - 12:00 UHR
MONTAG, DIENSTAG, DONNERSTAG 14:00 - 17:00 UHR
Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Nur nach
Vereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anfrage per EMail .
copyright 2021 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn
SCHEIDUNG
Die einvernehmliche Scheidung , also eine
Scheidung bei welcher Sie sich mit Ihrem Ehegatten
geeinigt haben, kann nach einem Trennungsjahr mit
nur einem Anwalt durchgeführt werden.
Eine Scheidung ist dann kostensparend für Sie .
Voraussetzung ist, Sie leben bereits 1 Jahr lang
getrennt und beide wollen geschieden werden.
Eine Trennung kann bereits in der ehelichen
Wohnung vollzogen werden.
Wir begleiten Sie mit Rat und Tat durch das
gesamte Verfahren bis zum
Scheidungstermin vor Gericht. Sie haben
noch Fragen ?
Gerne beantworte ich Ihre Fragen .
KÜNDIGUNG
REISERECHT
VERKEHRSORDNUNGS
WIDRIGKEITEN
SCHADENSERSATZ
ERBRECHT