So bereite ich Ihre Scheidung vor
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Sie senden mir einfach eine EMail mit Ihrer Anfrage
zur Scheidung.
Der erste Kontakt per EMail ist für Sie kostenfrei
•
Ich antworte Ihnen per EMail. Erst jetzt entscheiden
Sie, ob Sie mir das Scheidungsmandat erteilen
wollen.
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Ich berate Sie und führe eine Unterhaltsberechnung
durch. Ich setze mich mit Ihrem Ehepartner in
Verbindung, um Ihre Ansprüche einzufordern.
•
Ich erarbeite für Sie eine schriftliche
Trennungs/Scheidungsvereinbarung aus, in welcher
etwaige familienrechtliche Streitfragen geklärt
werden und vermittele Ihnen auf Wunsch einen
Notar zur notariellen Beglaubigung.
•
Ich leite für Sie dann das gerichtliche
Scheidungsverfahren ein. Meist genügt nur ein
Anwalt für die Scheidung. Die Scheidungskosten
tragen Sie und Ihr Ehegatte dann nur noch je zur
Hälfte.
Ihr Scheidungsverfahren
So läuft ihr Scheidungsverfahren ab:
Nachdem der Scheidungsantrag durch mich beim
Familiengericht eingereicht wurde, wird der
Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt. Haben
Sie bereits eine notarielle
Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, wird
diese gleichfalls beim Familiengericht eingereicht.
Können Sie die Kosten der Scheidung nicht selbst
aufbringen, reiche ich für Sie einen Antrag auf
Verfahrenskostenhilfe ein. Das Formular
( Verfahrenskostenhilfeantrag ) stelle ich Ihnen unten
zum Download zur Verfügung.
Als Nächstes erhalten Sie vom Gericht amtliche
Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt.
Diese Formulare stelle ich Ihnen weiter unten auch
zum Download zur Verfügung.
Die ausgefüllten Formulare reiche ich für Sie dann
beim Familiengericht ein. Das Gericht holt damit
Auskünfte beim Rentenversicherungsträger ein.
Maßgebend ist, welche Rentenanwartschaften
während der Ehezeit von beiden Eheleuten erworben
wurden. Auch Ihr Ehegatte muss diese Formulare bei
Gericht einreichen.
Liegen die Berechnungen der Rententräger dem
Gericht vor, wird das Gericht einen Scheidungstermin
bestimmen. Zu diesem Termin müssen Sie und ihr
Ehegatte persönlich erscheinen. Ich begleite Sie zum
Gerichtstermin und stelle für Sie die erforderlichen
Anträge.
Sie werden nacheinander angehört, wann Sie sich
getrennt haben und ob Sie die Ehe als gescheitert
ansehen und geschieden werden wollen.
Danach spricht das Gericht die Scheidung Ihrer Ehe
aus.
( =Ablauf bei einer einfachen einvernehmlichen
Scheidung ohne Folgesachen )
IMPRESSUM
Rechtsanwaltskanzlei Wolf-Rüdiger Kuhn & Dr. jur. Gerhard
Kuhn erantwortlich : Wolf-Rüdiger Kuhn , von-Richthofenstr. 6 ,
66849 Landstuhl Telefon: 06371 / 2503 Fax : 06371 / 18480 e-
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Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen,
psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen
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bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die
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Verbindung zu unterbinden, verwendet diese Website eine
Lösung, bei der diese Übertragung erst mit Betätigen des
Facebook-Like-Buttons stattfindet. Erst beim zweiten Betätigen
des Facebook-Like-Buttons werden Daten an Facebook
übertragen. Besitzen Sie einen Facebook-Account, können
diese Daten mit diesem verknüpft werden. Wenn Sie keine
Zuordnung dieser Daten zu Ihrem Facebook-Account
wünschen, loggen Sie sich daher bitte vor dem Besuch unserer
Seite bei Facebook aus und löschen Sie die Cookies in Ihrem
Browser. Facebook hat sich dem Datenschutzabkommen
„Privacy Shield“ zwischen der USA und der EU unterworfen.
Mehr zum Datenschutz von Facebook erfahren Sie unter
https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.
SCHEIDUNG „ONLINE“
Scheidung ONLINE bedeutet, dass einer der Eheleute
einen Anwalt (online) beauftragt das
Scheidungsverfahren einzuleiten. Alle Einzelheiten
werden vorab mit mir persönlich oder per EMail
besprochen. Keine Frage bleibt unbeantwortet.
Notwendige Unterlagen z.B. Heiratsurkunde,
Geburtsurkunde des Kindes, notarielle
Scheidungsfolgenvereinbarung etc. könne Sie einfach an
uns per EMail ( Post ) senden oder bei uns abgeben. Ich
leite dann für Sie das Verfahren vor Gericht ein.
STREITWERT
Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten einer
Scheidung sind abhängig vom Streitwert. Das
Einkommen beider Ehegatten multipliziert mal 3
ergibt den Streitwert für die Scheidung. Es fallen
Anwaltskosten und Gerichtskosten an.
Versorgungsausgleich
Durch den Versorgungsausgleich werden die
Rentenanwartschaften unter den Eheleuten
aufgeteilt. Das Verfahren wird von amtswegen
durcchgeführt. Bestand die Ehe noch keine drei
Jahre, kann der Versorgungsausgleich
ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann aber
auch in einer not. Scheidungsfolgenvereinbarung
geregelt werden.
UNTERHALT
Die Betrechnung des Unterhalts ist kompliziert. Ich
verwende spezielle juristische Software, welche
einen Unterhalt genau berechnen kann.
FOLGE UNS
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KONTAKT
TELEFON : 06371 2503
FAX: 06371 18480
POST
66849 Landstuhl , Von-Richthofenstraße 6
EMail: kanzlei@anwaltkuhn.de
Parkmöglichkeiten auf dem kostenfreien öffentlichen Parkplatz hinter
der Stadthalle .
BÜROZEITEN: MONTAG - FREITAG 09:00 - 12:00 UHR
MONTAG, DIENSTAG, DONNERSTAG 14:00 - 17:00 UHR
Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Nur nach
Vereinbarung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anfrage per EMail .
copyright 2021 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn
SCHEIDUNG
Die einvernehmliche Scheidung , also eine Scheidung mit
vorheriger Einigung über alle familienrechtlichen
Streitfragen, kann mit einem Anwalt durchgeführt
werden.
Eine Scheidung ist dann kostensparend und
kräfteschonend. Voraussetzung ist eine Trennung von 1
Jahr. Die Trennung kann bereits in der ehelichen
Wohnung erfolgen.
SCHEIDUNG
KÜNDIGUNG
REISERECHT
FÜHRERSCHEIN
VERKEHRSUNFALL
ERBANSPRÜCHE
Wir begleiten Sie mit Rat und Tat durch das
gesamte Verfahren. Sie haben noch Fragen ?
Dann senden Sie einfach eine EMail mit Ihren
Fragen.
Kein Stress ! Besser eine
Trennungsvereinbarung