Ein Fahrverbot
bedeutet – im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis , eine zeitlich begrenzte Entziehung des
Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen (max. 3 Monate).
Der Führerschein muss für die Dauer des Fahrverbots bei der Bußgeldstelle abgegeben werden. Mit
dem Ende des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein wieder zurück.
Sind Sie auf den Führerschein beruflich angewiesen , dann hat das Fahrverbot für Sie meist
schwerwiegende Konsequenzen. Schwerwiegende Konsequenzen bestehen jedoch noch nicht für
denjenigen, der sein Auto lediglich benötigt, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, sofern öffentliche
Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Nur wenn existentielle Nöte die Folge des Fahrverbots werden, beispielsweise bei einem
Berufskraftfahrer, bei denen das Bestehen der Fahrerlaubnis Grundlage für seine berufliche Tätigkeit
ist, ist von einem Härtefall auszugehen.
Es sind jedoch auch andere Fälle denkbar, bei welchen ein Fahrverbot einen Härtefall darstellt. Hier
kann der Anwalt mit an der Rechtsprechung orientierten Argumentation ein Regelfahrverbot
verhindern wobei an deren Stelle dann eine Erhöhung des Bußgeldes tritt. Wir prüfen, ob die
Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Senden Sie uns einfach einen EMail !
Verstöße mit Fahrverbot
Bußgeldtatbestand
Regelsatz in Euro
Punkte
Fahrverbot in Monaten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h
160
2
1
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h
160
2
1
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
500
2
1
Fahren unter Drogeneinfluss
500
2
1
Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eine Sekunde)
200
2
1
Gegen Sie wird wegen Unfallflucht, oder Trunkenheitsfahrt ermittelt. Wie verhalten Sie sich
richtig ?
Machen Sie erst einmal gegenüber der Polizei keinerlei Angaben. Sie belasten sich sonst
nur selbst. Schweigen Sie und beauftragen Sie einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung.
Es ist Ihr gutes Recht zu schweigen.
Auch hier wird der Anwalt zuerst die Strafakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern. Eine
Einlassung zu der Verkehrsstraftat sollte stets durch den Anwalt und erst nach
Akteneinsicht erfolgen.
Geschwindigkeitsmessung
Mögliche Fehler, die zu Messfehlern führen können:
Vorgeschriebene Fotolinie fehlt, die die Zuordnung erleichtern
soll . Mindestabstand zwischen Blitzer und dem Verkehrsschild
nicht eingehalten . Das Eichdatum des Blitzers war zum Zeitpunkt
der Geschwindigkeitsmessung abgelaufen. Dabei ist darauf zu
achten, dass durch eine etwaige Reparatur die Eichung erlischt
und erneuert werden muss. Aktuellen Software nicht installiert.
Der Blitzer war nicht korrekt montiert. Wenn das Messgerät nicht
im richtigen Winkel und Abstand zur Fahrbahn aufgestellt wird,
können beim Blitzer Messfehler auftreten.
Die MPU
Bevor Sie einen Antrag auf Neuerteilung bzw. Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis einreichen, sollten
Sie die Frage klären, ob Sie Drogen-oder Alkoholscreenings im Vorfeld der MPU durchführen müssen.
Sonst kann es passieren, dass das Gutachten negativ ausfällt, weil Sie nicht über einen ausreichend
langen Zeitraum belegen können, dass Sie auf Drogen bzw. Alkohol verzichtet haben.
Screenings
Wenn Sie wegen Drogenkonsum zur MPU müssen, benötigen Sie immer mindestens 6 Monate
Screenings. Bei Alkoholfragestellungen ist es anders. Unterhalb von 2 Promille werden meist keine
Screenings benötigt, sofern Sie nur einmal mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind. Je häufige Sie
aufgefallen sind und je höher die Promillezahl ist, desto wahrscheinlicher ist es dass Sie später in der
MPU belegen müssen , dass Sie auf Alkohol verzichten und dies mit Screenings nachweisen müssen.
Warten Sie bis Sie eine MPU machen
In der Regel sollten zumindest sechs Monate vergangen sein. Selbst wenn Sie keine Screenings
durchführen müssen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Verhalten auf der Straße bzw. im Umgang mit
Alkohol / Drogen verändert haben und diese Veränderungen über mehrere Monate aufrechterhalten
haben. Längere Wartezeiten nur, wenn Sie z.B. über 12 Monate Screenings durchführen müssen.
Entscheidend ist, wie gut Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben und welche Veränderungen Sie
durchgeführt haben.
Führerschein nach Entziehung
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem
eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts
rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein
ohne MPU zurückzubekommen.
Geregelt sind die Tilgungsfristen in § 29 StVG. Hier finden sich in Absatz (1) Fristen von zwei Jahren und
sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. In Absatz (5) allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Frist erst
dann beginnt, wenn eine Fahrerlaubnis neu ausgestellt wurde oder spätestens fünf Jahre nach dem Entzug /
Verzicht.
Das bedeutet: Wer nach einem Entzug der Fahrerlaubnis gar keine MPU macht und somit auch keinen
Führerschein erhält, der kann erst 15 Jahre später , wenn alle Einträge aus der Akte verschwunden sind, den
Führerschein wieder beantragen. Allerdings müssen Sie dann damit rechnen, dass sie die
Führerscheinprüfung erneut ablegen müssen.
Akteneinsicht
Für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es erforderlich die Bußgeldakte einzusehen.
Hierzu wird die Akte von der Zentralen Bußgeldstelle zur Akteneinsicht angefordert. Dieses
Akteneinsichtsrecht wird jedoch nur dem Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt. Durch die Einsicht der
Akte kann der Anwalt feststellen welche Beweise die Verkehrsordnungswidrigkeitsbehörde zu Lasten
des Mandanten hat.
VERKEHRSSTRAFRECHT
Bußgeldbescheid überprüfen!
•
Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides ist schnelles Handeln meist erforderlich.
Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft ? Sollte Einspruch dagegen eingelegt werden?
•
Wir überprüfen den Bußgeldbescheid und nehnen sofort Kontakt mit der Bußgeldstelle auf. Wir
fordern die Bußgeldakte zur Einsicht an.
•
Geschwindigkeitsmessungen / Abstandsmessungen werden so fehlerfrei überprüft.
•
Unser weiteres Vorgehen wird auch immer mit Ihnen vorab abgesprochen. Bei Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid vertreten wir Sie vor dem Verkehrsgericht.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie sich dafür nicht zu viel Zeit
lassen. Ihr Einspruch muss zwei Wochen, nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bei der
zuständigen Behörde eingelegt worden sein. Der Einspruch kann auch vorab zur Fristwahrung eingelegt
werden. Dann haben Sie Zeit den Bescheid auf Fehler zu überprüfen. Eine Rüclnahme des Einspruchs ist
dann immer noch möglich.
Rotlichtverstoß
Beim einfachen Rotlichtverstoß wird die Ampel überfahren und
es war dabei weniger als eine Sekunde Rot. Die Folge: 90 Euro
Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister. Werden
zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder andere
Autos oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig,
das Bußgeld erhöht sich dann bis zu 200 Euro und einen Monat
Fahrverbot. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, spricht
man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei
Punkte. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdungen
anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat
angeordnet werden. Auch Punkte können mit einem Fahrverbot
einhergehen. Ein Fahrverbot wird für einen Monat bzw. zwei oder
drei Monate verhängt. Betroffene erhalten ihren Führerschein am
Ende der Frist automatisch zurück und dürfen wieder fahren.
Ihnen wird ein Zeitraum von 4 Monaten gewährt, während derer
Sie das Fahrverbot über 1 Monat antreten müssen.
AUGENBLICKSVERSAGEN
Von einem Augenblicksversagen
spricht man, wenn ein ansonsten
konzentriert agierender Mensch
für eine sehr kurze Zeitspanne die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt
unwillentlich außer Acht lässt. Bei
Augenblicksversagen ist eine
Ahndung wegen grob
pflichtwidrigen Verhaltens
ausgeschlossen. Droht ein
Fahrverbot, sollten Sie schnell
einen Anwalt beauftragen !
BUßGELDBESCHEID
Ist der Bußgeldbescheid
unbegründet? Bei vorhandener
Rechtsschutzversicherung werden
die Kosten des Anwalts
übernommen. Der Anwalt kann
beurteilen, ob sich ein Einspruch
gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Er alleine kann die richtigen
Schritte für Sie einleiten und zu
Ihrem Nutzen sein Fachwissen
einsetzen.
ABSTANDMESSUNG
Grundsätzlich gilt laut § 4 Abs. 1
StVO, dass der Abstand zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug so
groß sein muss, dass Sie hinter
diesem halten können, auch wenn
es zu einer plötzlichen starken
Bremsung kommt. Die
Faustformel lautet hierbei: Der
richtige Abstand sollte mindestens
dem halben Tachowert
entsprechen
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copyright 2021 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn 2021
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