Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung
regeln Sie bereits vor der Scheidung etwa
Unterhalt, Ihre Vermögensauseinandersetzung ,
Gütertrennung, Besuchsrecht für die Kinder , die
Rechte an Ihrer Wohnung etc. Eine sollche
Vereinbarung kann ich gemeinsam mit Ihner
erarbeiten. Die Vereinbarung sollte dann
notariell beglaubigt werden. Gerne beantworte
ich Ihre Fragen hierzu.
Scheidung aber wie ?
•
Sie senden einfach eine EMail mit Ihrer
Anfrage zur Scheidung an die Kanzlei.
eMailadresse: kanzlei@anwaltkuhn.de
RA KUHN beantwortet Ihre Fragen zu
Scheidung und Unterhalt etc. per EMail
oder bei einer Besprechung in der Kanzlei.
Die Erstberatung kostet Sie lediglich 190€
zzgl. MWST
•
RA KUHN berät und bespricht mit
Ihnen das gesamte Verfahren.
•
Wenn sinnvoll erarbeitet RA KUHN für
Sie eine schriftliche
Scheidungsfolgenvereinbarung , in
welcher familienrechtliche Streitfragen
geklärt werden können.
Wie läuft das
Scheidungsverfahren ab ?
Nachdem die Fragen zur Scheidung geklärt sind
und die Voraussetzungen für die Scheidung
vorliegen, reicht RA Kuhn den Scheidungsantrag
für Sie beim Familiengericht ein.
Wenn erforderlich auch einen Antrag auf
Verfahrenskostenhilfe , wenn Sie nur geringe oder
keine Einkünfte haben. Ihre Scheidungskosten
werden dann von der Staatskasse übernommen.
Mit der Scheidung wird dann von Amts wegen das
Versorgungsausgleichsverfahren
( Rentenausgleich) einleiten.
Das Gericht holt Auskunft bei Ihrem
Rentenversorgungsträger ein. Zu klären ist,
wieviele Rentenanwartschaften beide Eheleute
während der Ehe erworben haben. Diese werden
im Scheidungsverfahren hälftig übertragen. Unter
Umständen besteht die Möglichkeit den
Versorgungsausgleich auszuschließen.
Liegen dem Gericht die Auskünfte zum
Versorgungsausgleich vor, oder Sie haben eine
Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen,
bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
IMPRESSUM
Rechtsanwaltskanzlei Wolf-Rüdiger Kuhn & Dr. jur. Gerhard
Kuhn erantwortlich : Wolf-Rüdiger Kuhn , von-Richthofenstr. 6 ,
66849 Landstuhl Telefon: 06371 / 2503 Fax : 06371 / 18480 e-
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Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem
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Verbraucherstreitbeilegungsstelle, Schlichtungsstelle der
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Zuordnung dieser Daten zu Ihrem Facebook-Account
wünschen, loggen Sie sich daher bitte vor dem Besuch unserer
Seite bei Facebook aus und löschen Sie die Cookies in Ihrem
Browser. Facebook hat sich dem Datenschutzabkommen
„Privacy Shield“ zwischen der USA und der EU unterworfen.
Mehr zum Datenschutz von Facebook erfahren Sie unter
https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.
SCHEIDUNG „ONLINE“
Scheidung ONLINE bedeutet, dass der Kontakt zum
Anwalt auch online per EMail erfolgt. Die
Einzelheiten werden online ( per EMail) von Ihnen
erfragt. Sie erhalten schnell und unkompliziert
Antworten. Abschließend kann das Verfahren in der
Kanzlei besprochen werden. Notwendige
Unterlagen z.B. Heiratsurkunde, etc. werden
einfach per EMail übersandt. Das ist für Sie einfach
und unkompliziert. So können Sie den ersten
Kontakt zu RA Kuhn herstellen.
KOSTEN
Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten einer
Scheidung sind abhängig vom Streitwert. Das
Einkommen beider Ehegatten multipliziert mal 3
ergibt den Streitwert für die Scheidung. Es fallen
Anwaltskosten und Gerichtskosten an.
VERSORGUNGSAUSGLEICH
Durch den Versorgungsausgleich werden die
Rentenanwartschaften unter den Eheleuten
aufgeteilt. Das Verfahren wird von amtswegen
durcchgeführt. Bestand die Ehe noch keine drei
Jahre, kann der Versorgungsausgleich
ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann aber
auch in einer not. Scheidungsfolgenvereinbarung
geregelt werden.
UNTERHALT
Die Betrechnung des Unterhalts ist
kompliziert.Anwalt Kuhn verwendet hierzu eine
juristische Software, welche den Unterhalt genau
berechnen kann.
FOLGE UNS
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KONTAKT
TELEFON : 06371 2503
FAX: 06371 18480
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Parkmöglichkeiten auf dem kostenfreien öffentlichen Parkplatz hinter
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copyright 2022 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn
SCHEIDUNG
Die einvernehmliche Scheidung , also eine
Scheidung bei welcher Sie sich mit Ihrem Ehegatten
über familienrechtliche Streitfragen geeinigt haben,
kann nach einem Trennungsjahr auch mit nur einem
Anwalt durchgeführt werden.
Die Kosten teilen Sie dann mit Ihrem Ehegatten.
Gerne berät Sie RA Kuhn zu allen Fragen einer
Scheidung.
Rechtsanwalt Kuhn begleitet Sie durch das
gesamte Verfahren bis zum
Scheidungstermin vor Gericht.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer
Erstberatung.
KÜNDIGUNG
REISERECHT
FÜHRERSCHEIN
SCHADENSERSATZ
ERBRECHT
MIETRECHT
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