Ein Fahrverbot
bedeutet – im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis , eine zeitlich begrenzte
Entziehung des Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein
Fahrzeug führen (max. 3 Monate). Der Führerschein muss für die Dauer des
Fahrverbots bei der Bußgeldstelle abgegeben werden. Mit dem Ende des Fahrverbots
erhält der Betroffene seinen Führerschein wieder zurück.
Sind Sie auf den Führerschein beruflich angewiesen , dann hat das Fahrverbot für Sie
meist schwerwiegende Konsequenzen. Schwerwiegende Konsequenzen bestehen
jedoch noch nicht für denjenigen, der sein Auto lediglich benötigt, um zur
Arbeitsstelle zu gelangen, sofern öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Nur wenn existentielle Nöte die Folge des Fahrverbots werden, beispielsweise bei
einem Berufskraftfahrer, bei denen das Bestehen der Fahrerlaubnis Grundlage für
seine berufliche Tätigkeit ist, ist von einem Härtefall auszugehen.
Es sind jedoch auch andere Fälle denkbar, bei welchen ein Fahrverbot einen Härtefall
darstellt. Hier kann der Anwalt mit an der Rechtsprechung orientierten
Argumentation ein Regelfahrverbot verhindern wobei an deren Stelle dann eine
Erhöhung des Bußgeldes tritt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen bei Ihnen
vorliegen.
Wie verhalten Sie sich richtig ?
Machen Sie erst einmal gegenüber der Polizei keinerlei Angaben.
Sie belasten sich sonst nur selbst. Schweigen Sie und beauftragen Sie einen Anwalt mit Ihrer
Verteidigung.
Es ist Ihr gutes Recht zu schweigen !!!
Auch hier wird der Anwalt zuerst die Strafakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern. Eine
Einlassung zu der Verkehrsstraftat sollte stets durch den Anwalt und erst nach
Akteneinsicht erfolgen.
GESCHWINDIGKEITSMESSUNG
Mögliche Fehler, die zu Messfehlern führen können:
Vorgeschriebene Fotolinie fehlt, die die Zuordnung
erleichtern soll . Mindestabstand zwischen Blitzer und
dem Verkehrsschild nicht eingehalten . Das
Eichdatum des Blitzers war zum Zeitpunkt der
Geschwindigkeitsmessung abgelaufen. Dabei ist
darauf zu achten, dass durch eine etwaige Reparatur
die Eichung erlischt und erneuert werden muss.
Aktuellen Software nicht installiert.
Der Blitzer war nicht korrekt montiert. Wenn das Messgerät nicht im richtigen Winkel und Abstand
zur Fahrbahn aufgestellt wird, können beim Blitzer Messfehler auftreten.
Die MPU
Bevor Sie einen Antrag auf Neuerteilung bzw. Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis
einreichen, sollten Sie die Frage klären, ob Sie Drogen-oder Alkoholscreenings im
Vorfeld der MPU durchführen müssen. Sonst kann es passieren, dass das Gutachten
negativ ausfällt, weil Sie nicht über einen ausreichend langen Zeitraum belegen
können, dass Sie auf Drogen bzw. Alkohol verzichtet haben.
Drogen Screenings
Wenn Sie wegen Drogenkonsum zur MPU müssen, benötigen Sie immer mindestens 6
Monate Screenings. Bei Alkoholfragestellungen ist es anders. Unterhalb von 2 Promille
werden meist keine Screenings benötigt, sofern Sie nur einmal mit Alkohol im
Straßenverkehr aufgefallen sind. Je häufige Sie aufgefallen sind und je höher die
Promillezahl ist, desto wahrscheinlicher ist es dass Sie später in der MPU belegen
müssen , dass Sie auf Alkohol verzichten und dies mit Screenings nachweisen müssen.
Führerschein nach Entziehung
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist frühestens zu dem
Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem
die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie
maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.
Geregelt sind die Tilgungsfristen in § 29 StVG. Hier finden sich in Absatz (1) Fristen von zwei
Jahren und sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. In Absatz (5) allerdings wird darauf
hingewiesen, dass diese Frist erst dann beginnt, wenn eine Fahrerlaubnis neu ausgestellt
wurde oder spätestens fünf Jahre nach dem Entzug / Verzicht.
Das bedeutet: Wer nach einem Entzug der Fahrerlaubnis gar keine MPU macht und somit
auch keinen Führerschein erhält, der kann erst 15 Jahre später , wenn alle Einträge aus der
Akte verschwunden sind, den Führerschein wieder beantragen. Allerdings müssen Sie
dann damit rechnen, dass sie die Führerscheinprüfung erneut ablegen müssen.
Akteneinsicht in Bußgeldakte
Für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es erforderlich die Bußgeldakte einzusehen.
Hierzu wird die Akte zur Akteneinsicht angefordert. Dieses Akteneinsichtsrecht wird jedoch nur dem
Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt.
Durch die Einsicht der Akte kann der Anwalt feststellen ob die Verteidigung Aussicht auf Erfolg
verspricht !
Bußgeldbescheid überprüfen!
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Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides ist schnelles Handeln meist erforderlich.
Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft ? Sollte Einspruch dagegen eingelegt werden?
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Wir überprüfen den Bußgeldbescheid und nehnen sofort Kontakt mit der
Bußgeldstelle auf. Wir fordern die Bußgeldakte zur Einsicht an.
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Geschwindigkeitsmessungen / Abstandsmessungen werden so fehlerfrei
überprüft.
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Unser weiteres Vorgehen wird auch immer mit Ihnen vorab abgesprochen. Bei
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vertreten wir Sie vor dem Verkehrsgericht.
Einspruch
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie sich dafür nicht zu viel Zeit
lassen. Ihr Einspruch muss zwei Wochen, nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bei
der zuständigen Behörde eingelegt worden sein. Der Einspruch kann auch vorab zur Fristwahrung
eingelegt werden. Dann haben Sie Zeit den Bescheid auf Fehler zu überprüfen. Eine Rüclnahme des
Einspruchs ist dann immer noch möglich.
GESCHWINDIGKEIT
Innerorts drohen weiterhin ab 31 km/h ein Fahrverbot.
Außerhalb erst ab 41 km/h zu schnell. Ein Fahrverbot
wird in einigen Fällen in ein höheres Bußgeld
umgewandelt. Hierbei kommt es immer auf den
konkreten Einzelfall an. Wenn der Betroffene durch ein
Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche
Existenz verlieren würde, wird dies als „unzumutbaren
Härte“ gewertet. Ich helfe Ihnen ein Fahrverbot
abzuwenden.
FAHRVERBOT
Ein Fahrverbot kann bei einer Ordnungswidrigkeit oder
Straftat angeordnet werden. Auch Punkte können mit
einem Fahrverbot einhergehen. Ein Fahrverbot wird für
einen Monat bzw. zwei oder drei Monate verhängt.
Betroffene erhalten ihren Führerschein am Ende der
Frist automatisch zurück und dürfen wieder fahren.
Ihnen wird ein Zeitraum von 4 Monaten gewährt,
während derer Sie das Fahrverbot über 1 Monat
antreten müssen.
AUGENBLICKSVERSAGEN
Von einem Augenblicksversagen
spricht man, wenn ein ansonsten
konzentriert agierender Mensch
für eine sehr kurze Zeitspanne die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt
unwillentlich außer Acht lässt. Bei
Augenblicksversagen ist eine
Ahndung wegen grob
pflichtwidrigen Verhaltens
ausgeschlossen. Droht ein
Fahrverbot, sollten Sie schnell
einen Anwalt beauftragen !
BUßGELDBESCHEID
Ist der Bußgeldbescheid
unbegründet? Bei vorhandener
Rechtsschutzversicherung werden
die Kosten des Anwalts
übernommen. Der Anwalt kann
beurteilen, ob sich ein Einspruch
gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Er alleine kann die richtigen
Schritte für Sie einleiten und zu
Ihrem Nutzen sein Fachwissen
einsetzen.
ABSTANDMESSUNG
Grundsätzlich gilt laut § 4 Abs. 1
StVO, dass der Abstand zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug so
groß sein muss, dass Sie hinter
diesem halten können, auch wenn
es zu einer plötzlichen starken
Bremsung kommt. Die
Faustformel lautet hierbei: Der
richtige Abstand sollte mindestens
dem halben Tachowert
entsprechen
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copyright 2021 Rechtsanwalt Wolf Rüdiger Kuhn 2021
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Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-
Verordnung (BKatV-Novelle) trat am 9. November 2021 in Kraft.